Welche rechtspsychologische Gutachtenaufträge werden übernommen?
- Familienpsychologische Begutachtung im Rahmen von familienrechtlichen, allgemein zivilrechtlichen und sozialrechtlichen Verfahren:
- Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht
- Fragen zur Erziehungsfähigkeit
- Fragen zum Kindeswohl
- Aussagepsychologische Begutachtung im Rahmen von familienrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren
- Glaubhaftigkeitsgutachten
Für wen werden rechtspsychologische Gutachten erstellt?
In der Regel werden psychologische Sachverständigengutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden (z.B. Jugend- und Versorgungsämter) erstellt.
Im Einzelfall können auch Gutachten im Auftrag von Rechtsanwälten, im Sinne von methodenkritischen Stellungnahmen zur fachlichen Prüfung vorliegender Gutachten, erstellt werden.
Wie wird bei der Gutachtenerstellung vorgegangen?
Für die Bearbeitung von allen gutachterlichen Fragestellungen werden anerkannte, differenzierte diagnostische und explorative Verfahren sowie intervenierende Vorgehensweisen eingesetzt.
Im familiengerichtlichen Verfahren arbeite ich im Rahmen der Gutachtenerstellung mit den Betroffenen nach Möglichkeit lösungsorientiert und interventionsgeleitet. Ziel ist, bei entsprechenden Voraussetzungen, ein Einvernehmen zwischen den Konfliktparteien und damit eine außergerichtliche Lösung zu erreichen.
Wie können Sie mich erreichen?
Die ladungsfähige Anschrift lautet:
Dr. Sabine M. Apelt
Psychologische Privatpraxis
Öttinger Str. 12
84307 Eggenfelden
Sie können mich direkt erreichen unter:
Telefon: +49 (0)8721 9579129
eMail: Rechtspsychologie@psychologische-privatpraxis.com
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